Zuschuss für klimafreundliche Heizungssysteme
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" setzt die Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung fort. Der Austausch von Heizungsanlagen durch effizientere und klimafreundlichere Systeme wird mit hohen Prämien von bis zu 35% gefördert. Durch diese Förderung lohnt es sich mehr denn je Ihre Heizung zu modernisieren oder zu erneuern.
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Der Einbau von erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen sowie mit erneuerbaren Energien betriebenen Hybridheizungen (EE-Hybrid) wird mit einem Zuschuss in Höhe von 25% gefördert.
Ist der Einbau mit einem Kesseltausch verbunden, so erhöht sich der Zuschuss bei Wärmepumpen und Hybridanlagen auf 35%.*
Wenn die Biomasseanlage ein Bestandteil der Hybridanlage ist, beträgt der Zuschuss 10% bzw. 20%. Die Förderung erhöht sich für alle Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Feinstaub einhalten (max. 2,5 mg/m3), um weitere 5 Prozentpunkte.
Für Biomasseanlagen wird sogar eine zusätzliche Tauschprämie in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn der alte Kessel getauscht wird. So ist hier eine maximale Förderung von 35% möglich.
* Erd-Wärmepumpen werden mit zusätzlich 5 Prozentpunkten, also maximal mit 40 % gefördert.
10% Zusatz-Prämie für Heizungstausch
Wer eine Ölheizung, Nachtspeicherheizung, einen Kohlekessel oder eine alte Gasheizung ersetzt, erhält eine Austauschprämie von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf die Basisprämien bei Wärmepumpen, Biomasse- und Hybridanlagen. Die Gasheizung muss für die Gewährung der Prämie allerdings mindestens 20 Jahre alt sein.
Alternativ oder ergänzend:
Energetische Sanierung steuerlich abschreiben
Ein weiterer Baustein ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme von der Steuer abgesetzt werden. Eine Kumulierung von Abschreibung und Investitionszuschuss ist nicht vorgesehen. Die Heizungsmodernisierung kann also nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung Effiziente Gebäude gefördert werden. Energieberater können sogar zu 50 Prozent von der Steuer abgezogen werden.
Diese Möglichkeit gilt seit Januar 2020 für folgende Maßnahmen:
Erneuerung der Heizungsanlage
Dämmung der Gebäudehülle
Austausch von Fenstern
Einbau einer Lüftungsanlage
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